Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Zeugnis kann direkt am Schalter der KESB oder schriftlich bestellt werden.

  • Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)


    Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
    Bürohaus Soorpark
    9606 Bütschwil

    058 228 68 00
    toggenburg@kesb.sg.ch
    Website

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