Strukturdatenerhebung – Private Tierhaltungen
Wie vorgängig bereits angekündigt findet die diesjährige Datenerhebung vom 15. Februar bis 02. März 2025 für direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe und vom 15. bis 31. März 2025 für Betriebe ohne Direktzahlungen, private Tierhaltungen sowie Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen statt.
Nebst den Landwirtschaftsbetrieben sind auch alle (privaten) Tierhalter und Tierhalterinnen von Klauen- oder Huftieren (z.B. Ziegen, Schafe, Alpakas), Geflügel (z.B. Hennen, Enten, Gänse) oder Bienen sowie Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen verpflichtet, an der jährlichen Datenerhebung teilzunehmen.
Bisher nicht gemeldete Tiere können via Formular «Neuanmeldung Hobbytierhaltung» dem Landwirtschaftsamt des Kantons St.Gallen (
tiere-sg@sg.ch
) gemeldet werden. Bei Fragen hilft Ihnen auch das Regionale Landwirtschaftsamt Unteres Toggenburg (Tel. 071 932 35 04 /
grundbuchamt@kirchberg.ch
) weiter.