Bauanzeige Kuster Rolf
09. Apr. 2025
Bauanzeige – Auflageverfahren gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG)
Bei der Gemeinde Mosnang wurde folgendes Baugesuch eingereicht:
Gesuchsteller | Rolf Kuster, Burgstock 902, 8496 Steg im Tösstal ZH |
Grundstück | Nr. 1544, Burgstock 902, 8496 Steg im Tösstal ZH |
Bauvorhaben | Neubau zwei Gartenhäuser, Pool, Brennholzlager, Grillhaus, offener Unterstand (alles bereits erstellt); Anbau an Wohnhaus und Carport (Vers. Nr. 902 - bereits erstellt); Neubau Schopf (Vers. Nr. 901 - bereits erstellt) |
Auflagefrist | 11. bis 24. April 2025 |
Einsprache | Gemäss Art. 153 ff PBG sind Einsprachen innert der Auflagefrist schriftlich und mit Begründung dem Gemeinderat, Hinterdorfstrasse 6, 9607 Mosnang einzureichen. Daraus muss ersichtlich sein, ob es sich um eine öffentlichrechtliche Einsprache, eine privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. |
Situationsplan |