Abstimmungsresultate vom 9. Juni 2024

09. Juni 2024

Rechtsmittelbelehrung kommunale Abstimmung vom 9. Juni 2024

Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Abstimmung kann betreffend diese Abstimmung beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art.110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V.m Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).

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