Neuerung bei der Bio-Abfuhr
Seit über 20 Jahren organisiert der ZAB für mittlerweile 23 Gemeinden im Einzugsgebiet die Bio- oder Grüngutabfuhr. Eine von der Bevölkerung geschätzte und auch rege genutzte Dienstleistung. Regelmässig – vom April bis im November wöchentlich, während der Wintermonate zweiwöchentlich – werden die biologischen Abfälle aus Haushalt, Küche und Garten durch den ZAB gesammelt und der Verwertung durch Axpo Kompogas zugeführt. Bei der Vergärung entstehen aus dem Bioabfall methanhaltiges Biogas und Gärgut.
Ab Mitte Dezember findet wiederum der Verkauf der Gebührenmarken für das kommende Jahr statt. Im Angebot stehen neben den bisherigen Gebührenmarken (40 L, 120 L, 140 L, 660 L und 800 L) neu auch eine 80 Liter Marke sowie ein 240 Liter Marke.
Auf den 1. Januar 2020 wird die Halbjahresmarke aufgrund mangelnder Nachfrage abgeschafft. Diese war ursprünglich für Neuzuzüger gedacht. Bei der Berechnung der Jahresmarke wird von 18 vollen Leerungen ausgegangen, wobei der Kunde in den Genuss von bis zu 44 Leerungen im Jahr kommt. Die Bioabfuhr soll möglichst ganzjährig genutzt werden. Ist dies vom Kunden nicht gewünscht, stehen nach wie vor auch die Einzelmarken zur Verfügung.
Was gehört in die Abfuhr?
Der Bioabfuhr können neben Gartenabfällen auch biogene Abfälle aus der Küche, wie Rüstabfälle sowie Speisereste mitgegeben werden. In die Bioabfuhr gehören beispielsweise Fleisch, Fisch und Brot (Essensreste), Kaffee- und Teesatz (inklusive Filterpapier und Haushaltpapier), Gartenabfälle, Rasenschnitt, Blumensträusse und Topfpflanzen, Obst- und Gemüseabfälle, Eierschalen und Rüstabfälle, Federn und Haare, Kleintiermist sowie Backabfälle und kompostierbare Grünabfallbeutel.
So geht's richtig
Grünabfallbeutel
Kompostierbare Beutel dürfen verwendet werden und sind im Grosshandel erhältlich.
Falsche Bereitstellung
Überfüllte Container werden nicht geleert und der Deckel muss geschlossen sein. Material auf dem Deckel oder neben dem Container ist nicht erlaubt. Fremdstoffe (Kehricht, Steine Plastik usw.) gehören zudem nicht in die Bioafuhr. Gepresstes oder angefrorenes Grüngut, welches sich beim Containerleervorgang nicht selbständig löst, kann nur teilweise abgeführt werden.
Vignetten
Die Vignetten sind auf der Rückseite der Bioabfuhrbehälter aufzukleben. Zudem sollen die Container mit der Rückseite zur Strasse bereitgestellt werden. Nachbarn stellen die Behälter zusammen und abgelaufene Vignetten sollen entfernt werden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung
Merkblatt Bio-Abfuhr ab 2020